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Raab erwägt 104-Millionen-Klage gegen Kanton

Der Melander-Züchter Hans Raab mit Wohnsitz in Liechtenstein erwägt, den Kanton St. Gallen auf 104 Millionen Franken Schadenersatz zu verklagen.

Oberriet/Schaan. – Der deutsche Putzmittel-Hersteller Hans Raab hat den Anwalt und Professor Hansjürgen Tuengerthal aus Heidelberg damit beauftragt, eine Klageschrift zu verfassen. Er habe die Klage gestützt auf Gutachten bereits verfasst, bestätigte der Professor am Mittwoch einen Bericht des «Tages-Anzeigers».

Ob die Klage schliesslich auch eingereicht werde, sei noch offen. «Das entscheidet Hans Raab ganz alleine», sagte der ehemalige Syndikus der deutschen Fleischindustrie und Dozent für Wirtschafts- und EU-Recht zur Nachrichtenagentur SDA.

Raab hält sich bedeckt

Hans Raab wollte am Mittwoch auf Anfrage keine Stellung nehmen. Seine Frau verwies auf eine Medienorientierung vom 27. Januar. In der Einladung heisst es wörtlich: «Hans Raab ist nachweislich Tierschützer, kein Tierquäler.» Raab schreibt von einer «beispiellosen Rufmordkampagne» gegen seine Melander-Fischfarm.

In den Bau der Fischfarm investierte Unternehmer Raab rund 40 Millionen Franken. Er liess seine Welse auf eine Art schlachten, die in der Schweiz nicht zulässig ist. Wenige Monate nach der Eröffnung der Fischfarm untersagte ihm der Kanton St. Gallen die Schlachtmethode. Im Mai 2009 fuhr Hans Raab den Betrieb herunter.

Mit Honorarforderungen konfrontiert

Seither werden in Oberriet im Rheintal nur mehr Melander gezüchtet, aber nicht mehr geschlachtet. Raab, der in Schaan wohnhaft ist, sieht sich seinerseits ebenfalls mit Forderungen konfrontiert. Firmen, die am Bau der Anlage beteiligt waren, fordern Honorare in der Höhe von mehreren Hunderttausend Franken. (sda/ps)

 

 
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