Oligarch und Oerlikon-Grossaktionär Vekselberg wirft der Schweiz Willkür vor
Zürich/Bern. - Bei der exemplarischen Busse geht es nicht um den vieldiskutierten Einstieg von Vekselberg beim Winterthurer Sulzer-Konzern, sondern um den Kauf von Beteiligungen am Technologiekonzern OC Oerlikon beziehungsweise der Vorgängerfirma Unaxis im Jahre 2006. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wollte sich am Donnerstag nicht zu dem bereits am vergangenen 18. Dezember erlassenen Strafbefehl gegen Vekselberg und seine Beteiligungsgesellschaft Renova äussern. Bevor der Entscheid rechtskräftig sei, würden keinerlei Auskünfte erteilt, sagte eine Sprecherin.
Renova machte den Strafentscheid aber in einer Medienmitteilung bekannt, nachdem die «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) in ihrer Donnerstagausgabe darüber berichtet hat. Demnach wird Vekselberg vorgeworfen, er habe beim Einstieg bei Oerlikon verschwiegen, dass Renova zusammen mit der österreichischen Beteiligungsgesellschaft Victory eine meldepflichtige Gruppe gebildet habe. Renova bestreitet eine solche Gruppenbildung vehement und erklärt, man habe jederzeit die börsenrechtlichen Offenlegungsbestimmungen befolgt. Der Kauf von Aktien der Unaxis im Jahr 2006 sei ordnungsgemäss gemeldet worden. Eine Gruppenbildung mit Victory sei dann gemeldet worden, als dies rechtlich notwendig geworden sei, nämlich im Jahr 2008.
Mit der Busse werde auf unlautere Weise das normale Marktverhalten bestraft, heisst es in der Renova-Mitteilung weiter. Sie sei Vekselberg zudem kurz nach dem Beginn von Verhandlungen des in finanziellen Schwierigkeiten steckenden Oerlikon-Konzerns mit den Gläubigerbanken auferlegt worden und nach dem Beginn eines Grossauftrags für eine Solarfabrik in Russland. Mit 40 Millionen Franken mache die Busse rund 20 Prozent des aktuellen Werts von OC Oerlikon aus. Renova wirft dem Departement Merz ein willkürliches und befangenes Vorgehen vor. Die Höhe der Bussen bei Verstössen gegen die Meldepflichten wird auf Grund der gekauften oder verkauften Aktien berechnet und beträgt bei vorsätzlichem Vorgehen maximal das Doppelte des bezahlten Preises.
Renova hat nach Auskunft von Sprecher Daniel Grotzky beim EFD nun die Aufhebung des Strafbefehls beantragt, beziehungsweise die direkte Beurteilung durch das Bundesstrafgericht, das in diesen Fällen Rekursinstanz ist. Danach besteht noch die Möglichkeit des Weiterzugs ans Bundesgericht.
Für Renova ist der EFD-Entscheid auch von grundsätzlicher Bedeutung. Es handle sich um ein Signal, das Investoren extrem verunsichere, sagte der Sprecher. Konkrete Folgen für das Investitionsverhalten Vekselbergs, der auch den Sulzer-Konzern in Winterthur kontrolliert, habe der Entscheid aber nicht.
Gemäss dem NZZ-Bericht erhielten auch die damaligen Victory-Investoren Ronny Pecik und Georg Stumpf einen gleichlautenden Strafbescheid des EFD. Eine Stellungnahme der beiden inzwischen getrennt arbeitenden Financiers war zunächst nicht erhältlich.
Das EFD war auf Grund einer Strafanzeige der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK), der Vorgängerbehörde der FINMA, im Fall OC Oerlikon aktiv geworden. Damals wurde nicht bekannt gegeben, gegen wen sich die Anzeige richtete. Dem EFD wurde in den vergangenen Jahren wegen zahlreicher eingestellter Verfahren auch vorgeworfen, Verletzungen von Meldepflichten nicht mit dem nötigen Nachdruck zu ahnden. Die hohe Bussenandrohung wurde als Papiertiger belächelt. Nach wie vor beim EFD hängig ist das Verwaltungsstrafverfahren gegen Vekselberg im Fall des Beteiligungsaufbaus an Sulzer. (ddp/wfr)
Zum Video: Vekselberg mit 40 Mio. Fr. gebüsst - Investor wird rekurrieren
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