Liechtensteiner Treuhänder fürchten Eskalation
Treuhänder und Banken in Liechtenstein befürchten eine Eskalation des Steuerstreits mit den USA. Grund ist ein kürzlich gefälltes Urteil des Staatsgerichtshofes über die Auslieferung von Kundendaten an die US-Behörden.
Vaduz. ? Der Staatsgerichtshof hat die Herausgabe von Unterlagen eines US-Kunden der Liechtensteinischen Landesbank (LLB) verhindert. Nach Ansicht der Richter verstösst die Auslieferung von Kundendaten bis zurück ins Jahr 2001 gegen die Verfassung. Laut dem Gericht ist eine Aufhebung des Bankgeheimnisses in Steuerfragen höchstens bis zum Jahr 2009 zurück zulässig, als sich die Regierung mit der «Liechtenstein-Erklärung» zum internationalen Informationsaustausch auf Anfrage bekannte.
Datenlieferung gestoppt
Nach dem jüngsten Urteil des Staatsgerichtshofs wird Liechtenstein vorerst keine weiteren Daten von Banken und Treuhändern auf die andere Seite des Atlantiks liefern. Die Experten der liechtensteinischen Steuerverwaltung haben derzeit mehrere Amtshilfeersuchen aus den USA auf ihren Schreibtischen liegen. Die US-Behörden verlangen unter anderem Auskunft über US-Kunden von sieben führenden Treuhandgesellschaften in Liechtenstein. Ausserdem ersuchten die USA bereits im vergangenen Jahr um die Daten von rund 200 amerikanischen Kunden der Landesbank.
Während im Fall LLB ein Grossteil der Informationen schon an die US-Behörden übermittelt wurden und nur noch wenige Fälle hängig sind, stehen die anderen Verfahren noch am Anfang. Die USA fordern darin Informationen über US-Steuerpflichtige, die zwischen 2007 und 2010 mehr als eine Million Dollar in Stiftungen oder Trusts in Liechtenstein angelegt hatten. Die Liechtensteiner Treuhänder setzten in der Regel die Stiftungen und Trusts auf, mit denen US-Bürger ihr Geld vor dem Fiskus versteckten. Die Vermögen liegen in vielen Fällen auf Bankkonten in der Schweiz. (ps)
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