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Freiberufler bleiben von der Steuer verschont

Anwälte, Autoren und andere Freiberufler mit Wohnsitz in Österreich können aufatmen: Wenn sie in Liechtenstein ihrer Profession nachgehen, bleiben sie jenseits der Grenze weiterhin von der Einkommenssteuer verschont.

Vaduz/Wien. ? Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat sein Urteil gesprochen ? und Freiberufler aus Österreich, die ihr Geld in Liechtenstein verdienen, können aufatmen. Diese dürfen ihr Einkommen weiterhin nur im Fürstentum versteuern. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hatte in dieser Praxis, die im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen beiden Ländern festgeschrieben ist, eine «verfassungswidrige Ungleichbehandlung» verortet und konnte «keine sachliche Rechtfertigung dafür erkennen, dass Österreich seine Unternehmer im Rahmen des DBA mit Liechtenstein ungleich behandelt.»

Überraschend und umstritten

Deshalb musste der Verfassungsgerichtshof über den Fall entscheiden, der nun «überraschenderweise die Verfassungsmässigkeit der Rechtslage» bestätigte, wie «Die Presse» es formuliert. Zur Begründung des Urteils heisst es in der Zeitung: «Bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit sei es nämlich ? jedenfalls in einer Durchschnittsbetrachtung ? nur innerhalb enger Grenzen möglich, Einkünfte ins Ausland zu verlagern. Während Gewerbetreibende dazu bloss eine Betriebsstätte im Ausland brauchen, müssten Freiberufler im Regelfall ihre Tätigkeit nicht nur persönlich im Quellenstaat ausüben ? darüber hinaus müsse diese Tätigkeit auch funktional der dortigen Einrichtung zuzurechnen sein.» (ck)

Mehr in der aktuellen Print- und Online-Ausgabe von «Wirtschaft regional».

 
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