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Arbeitsgruppe prüft Gewerbe-Hindernisse

Die Schweiz hat in den letzten Jahren und Monaten durch die Einführung sogenannter flankierender Massnahmen zur Personenfreizügigkeit Hürden geschaffen, welche die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung in die Schweiz, insbesondere auch für Wirtschaftstreibende aus Liechtenstein, erschwert.

Vaduz. – Sowohl die Zentrale Paritätische Kommission (ZPK) als auch die Wirtschaftskammer sind vor langer Zeit an das Ressort Wirtschaft heran getreten mit der Bitte, eine Überprüfung der derzeitigen Behördenpraxis sowie der geltenden Rechtslage durchzuführen. Insbesondere soll künftig sicher gestellt werden, dass im Sinne des Grundsatzes der gleich langen Spiesse für die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in Liechtenstein nicht andere (weniger strenge) Bedingungen gelten, als dies für die Dienstleistungserbringung durch heimische Unternehmer im benachbarten Ausland, vor allem in der Schweiz, der Fall ist. 

Seit Jahren ein Problem

Die Regierung hat deshalb nach Jahren des Abwartens eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich aus Vertretern des Ressorts Wirtschaft, des Amtes für Volkswirtschaft, des Ausländer- und Passamtes und der Zentralen paritätischen Kommission der Stiftung SAVE zusammensetzt. «Für mich stellt sich die Frage, wie mit Verstössen gegen die hierzulande geltenden Normen umzugehen ist, zumal die betroffenen Dienstleister ihren Sitz im Ausland haben», wird Wirtschaftsminister Martin Meyer in einer Mitteilung von Donnerstagmorgen zitiert. (pafl)

 

 

 

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