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Prämienverbilligung kann wieder beantragt werden

Der Staat entrichtet Beiträge zur Prämienverbilligung an einkommensschwache Versicherte. Anspruch auf Prämienverbilligung für das Jahr 2011 haben somit alle in Liechtenstein obligatorisch für Krankenpflege versicherten Personen, deren Erwerb die gesetzlichen Erwerbsgrenzen nicht überschreitet.

Vaduz. – Die Aufforderung zur Antragstellung auf Prämienverbilligung für das Jahr 2011 gilt für Einkommen bis maximal 45'000 Franken für alleinstehende/alleinerziehende Personen bzw. 54'000 Franken für Ehepaare. Die Berechnung der Prämienverbilligung für das Jahr 2011 erfolgt aufgrund der rechtskräftigen Steuerveranlagung des Jahres 2010. Die Beiträge der Prämienverbilligung richten sich nach der im Landesdurchschnitt errechneten Prämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

Frist bis Ende Monat

Der Antrag muss bis zum 31. Oktober 2011 auf dem entsprechenden Formular des Amtes für Gesundheit (Versicherung - Krankenversicherung - Prämienverbilligung) bei der Wohngemeinde eingereicht werden. Die bisher eingereichten Anträge wurden bereits an das Amt für Gesundheit weitergeleitet. Der Antrag auf Prämienverbilligung muss pro Person separat eingereicht werden. Dem Antrag ist eine Kopie der Versicherungspolice der Krankenkasse, gültig ab 01.01.2011, beizulegen. Da der Antrag jährlich zu stellen ist, müssen Personen, welche für das vergangene Jahr bereits einen Antrag gestellt haben, erneut einen solchen einreichen.

Rückwirkend ausbezahlt

Der Betrag wird grundsätzlich jährlich rückwirkend am Ende des betreffenden Kalenderjahres direkt an den Versicherten ausbezahlt. Dies bedeutet, dass die Prämienverbilligungen für das Jahr 2011 zwischen Oktober 2011 und Februar 2012 ausbezahlt werden. (pafl)

 

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