Licht in der Klimaanlagen-Frage
Vaduz. – Seit August 2007 hat sich in der Energieverordnung betreffend die Bewilligungspflicht von Kälte-, Entfeuchtungs- und Befeuchtungs- sowie Klimaanlagen nichts verändert. Dort wird klar geregelt, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, damit eine Klimaanlage bewilligt wird. Dennoch hört man immer wieder, dass in Liechtenstein Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden, Büros oder anderen Bauwerken verboten sind. Das ist so nicht richtig, dennoch ist dieses Gerücht weit verbreitet.
Woher kommt das?
Vielleicht liegt es daran, dass Klimaanlagen tatsächlich nicht einfach so fix installiert werden dürfen. Um eine Klimaanlage einzubauen zu können, muss eine Bewilligung vom Hochbauamt vorliegen. «Grundsätzlich müssen zwei Punkte erfüllt sein, um eine Bewilligung zu erhalten», sagt Thomas Wolfinger, von der Lenum AG. «Einerseits wird eine Klimaanlage nur dann zugelassen, wenn sie auch wirklich gebraucht wird. Das soll heissen, dass niemand bei 40 Grad Raumtemperatur Schokolade verkaufen kann. Für Wohnungen dürfen hingegen keine Bewilligungen für Kühlanlagen erteilt werden.» (mg)
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