Kautionspflicht für CH-Firmen: Mittel zum Zweck
Vaduz. – Dass Liechtenstein mit dem EWR und dem Zollvertrag den «Fünfer und das Weggli» hat, stimmt offensichtlich nicht. Das Freizügigkeitsabkommen der Schweiz mit der EU einerseits und der Zollvertrag mit Liechtenstein anderseits scheinen sich gegenseitig zu beissen, spätestens, seitdem die «Vaduzer Konvention» im Jahr 2003 unterschrieben wurde.
Liechtenstein gilt als EU-Ausland
Wurde der Zollvertrag damit de facto ausgehebelt? Für die wirtschaftlich Verantwortlichen sieht es so aus. Und offenbar sind sich auch die Beamten nicht einig, welchen Stellenwert der Zollvertrag im Dschungel der restlichen Abkommen noch hat. Klar ist lediglich: Liechtenstein wird in der Schweiz als EU-Aussengrenze angesehen. Und die flankierenden Massnahmen, die die Schweiz im Rahmen der Personenfreizügigkeit getroffen hat, werden 1:1 auf Liechtenstein übertragen. Die Wirtschaftskammer hat dafür gekämpft, diese Situation zu verändern. Bisher ohne Ergebnis. Und auch die Gespräche auf politischer Ebene haben bisher zu keiner Lösung geführt. Jetzt denkt die Regierung darüber nach, die sogenannte Kautionspflicht analog der Schweiz einzuführen. Nicht nur, um für das Gewerbe wieder gleich lange Spiesse herzustellen, sondern vermutlich auch, um Druck auf Bern zu machen. (dv)
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