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Hygienevorschriften der Regierung für Tattoos

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 6. April die Verordnung über die Anforderungen beim Anbringen von Tätowierungen, Permanent-Make-up und Piercings verabschiedet.

Basierend auf dem Gesundheitsgesetz regelt die Verordnung die Anforderungen an die Hygiene beim Anbringen von Körperschmuck. Beim Anbringen von Tattoos und bei der Applikation von Piercing-Schmuck werden invasive Techniken angewendet. Bei Hygienemängeln drohen Infektionen von Kunden und Personal mit Krankheitserregern (z.B. HIV, Hepatitis). Da auch beim Anbringen von Permanent-Make-up zumindest die oberen Hautschichten durchdrungen werden, wurde diese Kosmetik-Technik den gleichen Hygiene-Anforderungen unterstellt.

Mit der vorliegenden Verordnung werden die Information des Kunden, die Anforderungen an die Hygiene, die Räume und Einrichtungen, der Umgang mit Arbeitsinstrumenten und Verbrauchsmaterial, die Reinigung, Desinfektion und Sterilisation sowie die Selbstkontrolle geregelt. Weiters regelt die Verordnung die Durchführung des Erlasses durch das Amt für  Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen, allfällige Kosten und Gebühren sowie die Strafbestimmungen, den Rechtszug und eine Übergangsregelung zur Einräumung einer angemessenen Frist, innert welcher bestehende Betriebe ihren Hygienestandard der Verordnung anzupassen haben. (pafl)

 
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