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Hunde werden nach Beissvorfall überprüft

Immer wieder kommt es vor, dass ein Hundehalter die Erziehung seines Tieres nicht im Griff hat. Bei der ersten Gelegenheit nimmt der Hund Reissaus, folgt keinerlei Befehlen oder verhält sich gar aggressiv. Vorfälle müssen Konsequenzen nach sich ziehen ? wie im folgenden Fall.

Vaduz. - Weil die Mutter ihrer Besitzerin die Wohnungstür offen stehen liess, packte die Hündin die Gelegenheit und entwischte über den Garten. Der Pit Bull Terrier ging auf den angeleinten Nachbarshund los, biss ihn. Dieser Vorfall sollte nicht ohne Konsequenz bleiben: Mit einer Verfügung verpflichtete das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) die Hundebesitzerin, ein Entweichen des Hundes von ihrem Privatgrundstück zu verunmöglichen. Dafür sollen beispielsweise ein ausbruchsicherer Zaun oder eine tierschutzgerechte Laufkette sorgen. Ausserdem verlangte das Amt von der Besitzerin, ihre Hündin verhaltensmedizinisch begutachten zu lassen. Die Notwendigkeit dieser Abklärung begründete es damit, dass der Verdacht bestehe, dass die Hündin aufgrund ihrer Haltungsweise in ihrem Verhalten gestört sei ? sie habe keinen Sozialkontakt zu anderen Hunden und fremden Menschen. (bfs)

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