­
­
­
­

Freiwilliges soziales Jahr: «Jede Erfahrung zählt»

Ab diesem Sommer gibt es in Liechtenstein die Möglichkeit ein sogenanntes Freiwilliges Soziales Jahr zu absolvieren. Angesprochen sind junge, motivierte Menschen zwischen 18 und 30 Jahren, die aufgeschlossen sind für Neues und nach einer sinnstiftenden Tätigkeit suchen.

Triesen/Vaduz. – Die sozialen Ressourcen werden auch in Liechtenstein immer knapper. Vor diesem Hintergrund entwickelte der Verein Netzwerk das Projekt «Freiwilliges Soziales Jahr Liechtenstein». Es ermöglicht jungen Menschen während eines Jahres im Sozialbereich zu arbeiten und dabei Erfahrungen und Kompetenzen zu sammeln, die auch bescheinigt werden. Matthias Brüstle, Leiter des Projekts, ist überzeugt, dass solche Kompetenzen bei der Suche nach einem Job nur von Vorteil sind. Neben der Arbeit im sozialen Bereich, wird den Freiwilligen auch eine Vielzahl von zusätzlichen Kursen, sogenannte Bildungsmodule angeboten. Wer sich für ein Freiwilliges soziales Jahr interessiert, kann sich bis Anfang Mai anmelden. (jak)

 
Lädt

Schlagwort zu Meine Themen

Zum Hinzufügen bitte einloggen:

Anmelden

Schlagwort zu Meine Themen

Hinzufügen

Sie haben bereits 15 Themen gewählt

Bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits

Entfernen

Um «Meine Themen» nutzen zu können, stimmen Sie der Datenspeicherung hierfür zu.

Ähnliche Artikel

Abo
Lernen, wachsen, helfen: Vier junge Erwachsene beenden erfolgreich ihr Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ).
06.07.2024
Abo
Am 21. Februar öffnete das Aha seine Türen für einen informativen Abend rund um das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). Andrea Strobl-Elmer, die Projektleiterin und Koordinatorin des FSJ im Aha, stellte das Zwischenjahr-Angebot vor. Auch zwei der aktuellen Freiwilligen waren dabei.
29.02.2024
Abo
Die 18-jährige Balznerin Lucy Kalberer absolviert das Freiwillige Soziale Jahr im LAK Haus St. Laurentius in Schaan.
18.06.2023
Wettbewerb
5x2 Tickets für «we.make.music» am Giessenparkbad zu gewinnen
we.make.music
Umfrage der Woche
Soll Liechtenstein Widerspruch gegen die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) einlegen?
­
­