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Frater muss sich vor Gericht verantworten

Am Mittwoch steht in Landshut ein Frater vor Gericht, der in Silum in Triesenberg Internatsschüler missbraucht haben soll. Er muss sich jedoch nur in einem Fall verantworten, alle anderen sind verjährt und können strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden.

Triesenberg/Landshut. – Bereits vor Jahren pachtete die Ordensgemeinschaft der Maristenbrüder ein Haus oberhalb des Berggasthauses Silum. Das Haus an der Silumstrasse 59 dient dem Orden als Ferienunterkunft für die Schüler des Maristeninternats Mindelheim in Mittelschwaben. Regelmässig fahren die Fratres mit ihren Schülern in das liechtensteinische Alpengebiet, um dort ihre Freizeit zu verbringen. Einer von ihnen war Frater G. Der damalige Internatsleiter soll dieses Feriendomizil des Ordens aber genutzt haben, um dort Schüler sexuell zu missbrauchen.

Umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Memmingen haben ergeben, dass Frater G. für mehrere Missbrauchsfälle in Liechtenstein und Deutschland verantwortlich sein soll. Allerdings können diese Missbrauchsfälle strafrechtlicht nicht mehr verfolgt werden. Wie Oberstaatsanwältin Renate Thanner im vergangenen Juni gegenüber dem «Vaterland» sagte, sind die Taten bereits verjährt. Mit Beginn der Volljährigkeit eines Opfers kann ein Täter bis zu fünf Jahre danach verurteilt werden. Dann kommt er straffrei davon. Sie wolle noch zwei, drei Opfer befragen, sagte die Oberstaatsanwältin bei diesem Gespräch im Juni. Sie vermute aber, dass alle Fälle verjährt seien. Dann die Überraschung: Tatsächlich stiess die Staatsanwaltschaft doch noch auf einen Fall, der heute strafrechtlich verfolgt werden kann. Es handelt sich dabei um einen Vorfall in Silum im Februar 2004.

Für den Orden sehr belastend

Verhandelt wird dieser Fall heute vor dem Landshuter Gericht. Die Staatsanwaltschaft Memmingen übergab die Akte mittlerweile der Staatsanwaltschaft Landshut, weil der angeklagte Frater zwischenzeitlich seinen Wohnsitz geändert hat und nun das Landshuter Gericht zuständig ist, wie der zuständige Oberstaatsanwalt Georg Freutsmiedl auf Anfrage mitteilt.
Frater G. wird an der heutigen Verhandlung nicht teilnehmen, wie sein Mitbruder Frater Alois Engel weiss. Dafür werde er als Mitbruder den Prozess mitverfolgen, sagt er am Telefon. Obwohl all die Vorfälle für ihn wie auch für den Orden sehr «belastend und vor allem auch beschämend» seien. «Ich hätte ihn gerne im Fegefeuer gesehen», sagte er in einem Gespräch im Juni, als es noch so aussah, als ob der Frater ungeschoren davonkäme. «Unser Gründer Marcellin Champagnat hätte solch ein Verhalten nie geduldet und den Mitbruder ausgeschlossen», ist Frater Alois Engel überzeugt. Der Maristenorden hatte im September 2007 insofern reagiert, dass er den Frater von seinem Posten abzog. Er wurde in ein Maristenkloster in Recklinghausen versetzt, wo er keinen Kontakt mehr zu Kindern und Jugendlichen hat.

Spürbare Unsicherheit

«Wir haben vergangenes Jahr alles getan, um die Vorfälle aufzuklären», sagt Frater Alois Engel auf eine aktuelle Anfrage. «Wir haben die Betroffenen animiert, bei der Kripo auszusagen.» Die Unsicherheit unter den Internatskindern und deren Eltern sei deutlich spürbar gewesen. «Wir hoffen sehr, dass wir diese Angst beseitigen konnten und nun auch wieder etwas Ruhe in den Orden einkehrt», sagt Frater Alois Engel. Für ihn als Mitbruder sei es ausserdem wichtig, dass sich Frater G. zu den Missbrauchsvorfällen bekenne.

Verfahren in Liechtenstein hängig

Weil die Vorfälle in Silum stattgefunden haben, hat auch die liechtensteinische Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnet und die Akten von der Staatsanwaltschaft Memmingen zur Prüfung der Fälle angefordert. «Es wird zunächst der Ausgang des Verfahrens in Deutschland abgewartet», teilt Franz Haun, stellvertretender Leiter der Staatsanwaltschaft, mit. Erst dann werde entschieden, ob das Verfahren in Liechtenstein eingestellt oder ob auch hierzulande Anklage erhoben wird. (bfs)

 
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