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FBP spricht beschuldigtem Anwalt Vertrauen aus

Der Liechtensteiner Anwalt und stellv. FBP-Abgeordnete, der seit Monaten im Fokus der Aktenaffäre im Buwog-Verfahren steht, wurde am Donnerstag von Einzelrichter Stefan Rosenberger wegen des Vergehens der Urkundenunterdrückung verurteilt. Da der Beschuldigte in Berufung ging, baut die FBP weiterhin auf den Politiker.

Vaduz. – Das Gericht bestrafte den Anwalt am Donnerstag mit 160 Tagessätzen zu 800 Franken. Die Hälfte der Geldstrafe wurde bedingt auf drei Jahre ausgesprochen. Das Landgericht ist damit dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Diese hatte dem Liechtensteiner Anwalt zur Last gelegt, anlässlich einer Akteneinsicht am 19. Oktober 2011 ohne Wissen und Zustimmung des zuständigen Richters und ohne Empfangsbestätigung Urkunden aus einem Gerichtsakt entnommen und bis 28. November 2011 der Verfügungsmacht des Landgerichts entzogen zu haben.

Für Verbleib im Landtag

Politisch hat der Fall vorderhand keine Konsequenzen, da die Verteidigung des Anwalts unmittelbar nach der Urteilsverkündigung Berufung beim Obergericht wegen Nichtigkeit angemeldet hat. FBP-Parteipräsident Alexander Batliner sprach deshalb dem erstinstanzlich verurteilten Politiker sein Vertrauen aus: «Die FBP stellt sich hinter ihren stellvertretenden Abgeordneten und spricht diesem ihr volles Vertrauen aus. Daran wird sich bis zur rechtskräftigen Entscheidung dieser Sache durch die zuständigen liechtensteinischen Gerichte nichts ändern», teilte er auf «Vaterland»-Anfrage mit. So lange kein rechtskräftiges Urteil in dieser Sache vorliege, werde die FBP von Stellungnahmen absehen.

Keine Erlaubnis

Landrichter Rosenberger berief sich in seiner Urteilsbegründung insbesondere auch darauf, dass die Sekretärin des zuständigen Landrichters den Anwalt bei der gewährten Akteneinsicht ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass die ursprünglich beschlagnahmten Akten aus dem Gerichtsakt nicht mitgenommen werden dürfen. Ebenfalls sei er auf ein E-Mail des Landrichters an das Ressort Justiz hingewiesen worden, aus dem klar hervorging, dass ein ergänzendes Rechtshilfeersuchen der Wiener Justizbehörden vorliegt, welches genau diese Akten betrifft. (güf/ga)

 

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