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Tödlicher Kletterunfall im Magletsch ist geklärt

Die Staatsanwaltschaft St. Gallen hat die Strafuntersuchung in Zusammenhang mit dem Tod eines 37-jährigen Mannes im Klettergarten Magletsch abgeschlossen. Die Ermittlungen ergaben, dass ein abgenutzter Karabinerhaken derart scharfkantig war, dass es zu einem Seilriss kommen konnte. Ein Drittverschulden liegt nicht vor.

Wartau. - Am 22. September 2012 bekletterte der 37-jährige Mann den Klettersteig bei der Festung Magletsch. Dabei wurde er von seinem zwei Jahre jüngeren Begleiter gesichert. Als sich der 37-jährige Kletterer an einer überhängenden Stelle befand, riss das Seil. Daraufhin stürzte der Mann 25 Meter in die Tiefe und war auf der Stelle tot. Die Staatsanwaltschaft St. Gallen, Untersuchungsamt Altstätten, hat in der Folge eine Strafuntersuchung gegen Unbekannt eröffnet.

Abgenutzter Karabinerhaken

Gemäss den Ermittlungen des Forensisch-Naturwissenschaftlichen Dienstes der Kantonspolizei St. Gallen riss das verwendete Seil aufgrund eines abgenutzten Karabinerhakens, der sich an der Kletterwand befand. Der Karabinerhaken hatte durch den langen Gebrauch starke Einkerbungen erlitten und wurde scharfkantig. Als sich der 37-Jährige beim Karabiner eingehängt hatte und sich (vermutlich zum Zwecke eines Teststurzes) ins Seil fallen liess, riss dieses.

Auf eigene Gefahr

Die an der Kletterwand vor Jahren angebrachten Karabinerhaken waren für jedermann frei zugänglich. Jeder Kletterer konnte diese in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr benutzen. Die Kletterwand in Magletsch ist gemäss Angaben der Staatsanwaltschaft in keinem offiziellen Kletterführer beschriebenen. (pd)

 
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