Tauchlehrer kommt ohne Gefängnis davon
St. Gallen. – Das Kantonsgericht hat mit seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil im Berufungsprozess den Antrag des Angeschuldigten auf Freispruch und die Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Diese hatte eine Erhöhung der bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 30 auf 90 Tagessätze à 90 Franken verlangt.
Strafmass angemessen
Die Verteidigung des Tauchlehrers hatte in der Gerichtsverhandlung vom letzten Mittwoch Beweisergänzungsanträge gestellt und formelle Fehler im Untersuchungsverfahren geltend gemacht. Diese Einwände seien nicht stichhaltig, befand nun das Kantonsgericht St. Gallen. Es ging aber auch auf die Forderung der St. Galler Staatsanwaltschaft nicht ein. Das Kreisgericht Rorschach habe als erste Instanz eine angemessen hohe Geldstrafe ausgesprochen.
Tauchgang mit Todesfolge
Zur Anklage gegen den Tauchlehrer kam es, weil ein Tauchgang im August 2007 tödlich endete. Der ausgebildete Tauchinstruktor stieg mit zwei Schülern in den See. Beim einen traten Probleme mit der Maske auf. In rund zehn Metern Tiefe wollte er sofort auftauchen. Der Tauchlehrer hinderte ihn daran, um ein zu schnelles Auftauchen zu verhindern. Er stellte fest, dass sich sein Tauchschüler nicht mehr rührte und das Mundstück des Atemreglers ausgespuckt hatte.
Er startete darauf einen kontrollierten Aufstieg und drückte ihm wiederholt den Reserve-Atemregler in den Mund, ohne dabei die Luftdusche zu betätigen. Dem Tauchlehrer wurde zur Last gelegt, er habe nicht sofort einen kontrollierten Aufstieg eingeleitet. (sda)