Mord im Gymnasium: Am Hochzeitstag getötet
Vaduz. – Den beiden Beschuldigten im Fall des Tötungsdelikt im Gymnasium vom April – einem 31-jährigen Deutschen und der 33-jährigen Ehefrau des Opfers – drohen 10 bis 20 Jahre Haft oder sogar eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Die liechtensteinische Staatsanwaltschaft hat gestern Mordanklage gegen beide Beschuldigten erhoben. Ihnen wird zur Last gelegt, das Opfer gewollt und bewusst vorsätzlich getötet zu haben. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Die Beschuldigten haben 14 Tage Zeit, Einspruch an das Obergericht zu erheben.
Fusstritte statt Champagner
Was geschah am 12. April? Das Opfer, der 36-jährige liechtensteinische Ehemann, soll mit einer Champagnerflasche im Liechtensteinischen Gymnasium auf seine Ehefrau gewartet haben, die dort als Reinigungskraft tätig war. Obwohl er von der 33-jährigen Liechtensteinerin seit einiger Zeit getrennt lebte, wollte er mit ihr auf den Hochzeitstag anstossen. Diese neue Erkenntnis zum Tathergang teilte die Staatsanwaltschaft gestern auf Anfrage mit.
Aufgrund von Aussagen ist bereits bekannt, dass der Freund der Ehefrau, der 31-jährige Deutsche, diese kurz darauf von der Arbeit abholen wollte. Die zwei Männer trafen aufeinander und es kam zur tätlichen Auseinandersetzung, die für den Ehemann tödlich endete. Der beschuldigte Deutsche traktierte das Opfer mit Fusstritten und Faustschlägen gegen den Kopf und Oberkörper. «Und zwar bewusst und gewollt», wie die Staatsanwaltschaft mitteilt. Auch die Ehefrau soll dem bereits am Boden liegenden Opfer zumindest einen kräftigen Fusstritt gegen die linke Gesichtshälfte versetzt haben. «Dies konnten die Sachverständigen des gerichtsmedizinischen Gutachtens aus einem Abdruck der Sohle des Schuhs der Beschuldigten feststellen», sagt Robert Wallner, Leitender Staatsanwalt, auf Anfrage. (manu)