Anklage wegen Mordes rechtskräftig
Bregenz.-Die Untersuchungshaft des Tatverdächtigen habe fortzudauern, so das OLG. Die Entscheidung sei der Verteidigung bereits zugestellt worden. Ein nächster Schritt werde nun die Festlegung eines Prozesstermins sein, sagte Flatz.
Mögliche Prozessverlegung
Allerdings hatte Veith angekündigt, eine Verlegung des Prozesses in ein anderes Bundesland beantragen zu wollen. Ein faires Verfahren sei für seinen Mandanten aufgrund der Berichterstattung in Vorarlberg kaum mehr möglich, so seine Begründung. Ein solcher Delegierungsantrag würde einen Prozessbeginn verzögern. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch sah dafür keinen Grund. Über das Verbrechen sei österreichweit breit berichtet worden, damit sei die Aufgabe, unbefangene Geschworene zu finden, überall die gleiche, sagte jüngst der leitende Staatsanwalt Wilfried Siegele. Er rechnete mit einem Termin noch im ersten Quartal 2012. (sda)
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