Vaduz - Im Verfahren des Westschweizer Telekommunikations-unternehmens Télésonique gegen Telecom Liechtenstein fand gestern im Rahmen eines Rechtshilfebegehrens die erste Zeugeneinvernahme im fürstlichen Landesgericht in Vaduz statt. Bei dem seit 2002 in Genf laufenden Verfahren geht es um den Vorwurf von Télésonique, dass Telecom Liechtenstein (bzw. die frühere LTN AG) den Markeintritt von Télésonique in Liechtenstein verhindert haben soll. Nachdem LTN geklagt hatte, reichte Télésonique eine Gegenklage ein. Wie Télésonique in einer in der Nacht auf heute verschickten Mitteilung schreibt, konnte sich der liechtensteinische Regierungsrat Martin Meyer, der in seiner Funktion als ehemaliger Verwaltungsratsvizepräsident der LTN vorgeladen war, an nichts mehr erinnern: "Liechtensteinisches Regierungsmitglied ohne Erinnerungsvermögen", so der Titel der Mitteilung. Télésonique wirft den LTN-Verantwortlichen vor, davon gewusst zu haben, dass LTN den Telefonverkehr aller Kunden von Télésonique unterbunden undzuvor mit fingierten Rechnungen von knapp einer Million Franken eingedeckt haben soll. Meyer sah sich gestern aber laut Télésonique "ausser Stande, eine einzige Frage der fürstlichen Landrichterin Nicole Netzer zu beantworten." Ein Vertreter von Telecom Liechtenstein bezeichnete die Unterstellung von Télésonique, LTN habe den Markteintritt verhindert, als haltlos. Aufgrund des laufenden Verfahrens wolle man keinen weiteren Kommentar abgeben. Weitere Einvernahmen mit Mitarbeitenden von LTN folgen in den kommenden zwei Wochen.
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