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Sektion Gastronomie für Lockerung des Rauchverbots

Schaan - Am 27./29. März 2009 stimmt das Liechtensteiner Stimmvolk über den Landtagsbeschluss zur Lockerung des Rauchverbots in gastgewerblichen Betrieben ab. Die Sektion Gastronomie der Wirtschafts- kammer Liechtensteins empfiehlt den Stimm-bürgerinnen und Stimmbürgern diese Gesetzesänderung anzunehmen und mit Ja zu stimmen. Liechtenstein hat seit dem 1. Juli 2008 hinsichtlich des Rauchverbots in gastgewerblichen Betrieben eines der strengsten Gesetze Europas. Das Rauchen in Gastronomiebetrieben wurde vollständig verboten. Nachdem das Gesetz in Kraft getreten war, wurde eine Initiative lanciert, mit welcher gefordert wurde, das umfangreiche Verbot wieder ein wenig zu lockern. Der Landtag unterstützte mehrheitlich diese Initiative, womit er das totale Verbot aufhob und eine Lockerung dieser restriktiven Regelung beschloss. Die Sektion Gastronomie der Wirtschaftskammer unterstützt die vom Landtag genehmigte Lockerung des Rauchverbots, zumal Liechtenstein damit einen ähnlichen Weg wie die Schweiz beschreitet. Die beiden Parlaments-kammern der Schweiz einigten sich darauf, dass Raucherlokale möglich sein sollen, wenn sie klar als diese gekennzeichnet sind und die Fläche von 80 m2 nicht übersteigen. Des Weiteren werden Raucherräume, sogenannte Fumoirs, gestattet. Diese dürfen auch bedient sein, wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zustimmung erteilen. Über folgende Gesetzesänderung des Gesetzes über den Nicht-raucherschutz und die Werbung für Tabakerzeugnisse (Tabakpräventionsgesetz) wird am 27. /29. März abgestimmt: Abänderung Artikel 3, Absatz 1 c) in geschlossenen Räumen gastgewerblicher Betriebe, soweit diese für Gäste zugänglich sind, ausgenommen davon werden: 1. geschlossene Räume, welche speziell als Raucherräume gekennzeichnet sind; 2. gastgewerbliche Betriebe, welche über nur einen Gastraum verfügen und vom Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen als Raucherbetriebe genehmigt sind.

Artikel: http://www.vaterland.li/importe/archiv/sektion-gastronomie-fuer-lockerung-des-rauchverbots-art-53779

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