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Zeitplan kann eingehalten werden

Die Arbeitsgruppe zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs steckt mitten in den Vorarbeiten für einen «Gegenvorschlag» zur Initiative «Hilfe statt Strafe». Mit Beginn der Briefwahl soll der Vorschlag vorgelegt werden.

Vaduz. – Die Arbeitsgruppe, gebildet von den beiden Grossparteien VU?und FBP, hat sich bisher einmal getroffen, um an einem neuen Vorschlag zur Entkriminalisierung der Schwangerschaft zu arbeiten. Dies teilte FBP-Parteipräsident Alexander Batliner auf Anfrage mit. Weitere Sitzungen werden laut Batliner im August folgen, allerdings könnten noch keine Details zum Inhalt des Vorschlages bekannt gegeben werden. «Wir sind jedoch zuversichtlich, dass wir den Zeitplan einhalten können und mit Beginn der Briefwahl einen anderen Vorschlag zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vorlegen werden», so Batliner.

Generelles Ziel weiterverfolgen

Nachdem der Landtag die Initiative «Hilfe statt Strafe» Ende Juni abgelehnt hat, soll das Volk am 16./18. September über die Fristenregelung abstimmen. Generell hat sich zwar auch der Landtag für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ausgesprochen, konnte sich aber partout nicht mit der Bestimmung anfreunden, wonach die Schwangerschaft ohne Einhaltung von Fristen unterbrochen werden kann, wenn die Gefahr besteht, dass ein Kind schwere geistige oder körperliche Schäden aufweist. Nach der Ablehnung der Initiative durch den Landtag wurde dann befürchtet, dass das Thema für die nächsten zwei Jahre vom Tisch ist, sollte sich auch das Volk gegen die Initiative entscheiden. Und das wollten VU und FBP dann doch nicht riskieren – schliesslich war man sich über das generelle Ziel einig, den Schwangerschaftsabbruch in Liechtenstein zu entkriminalisieren. Das wichtige Thema wegen eines einzigen Paragrafen komplett vom Tisch zu wischen, wollte man sich nicht nachsagen lassen. Deshalb spannen die beiden Parteien in dieser Frage zusammen und arbeiten an einem neuen Vorschlag. (dv)

Mehr in der heutigen Print- und Online-Ausgabe des «Liechtensteiner Vaterlands».

 

 

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