Wirtschaftsblatt: Liechtensteins Comeback als moderner Steuerstandort
Durch verschiedene gesetzgeberische, zum Teil noch im Entwurf stehende Massnahmen versucht Liechtenstein den Ruf der «illegalen» Steueroase abzustreifen. Die Schaffung eines international kompatiblen Steuersystems Grundlage für die Ansiedelung gewerblicher Unternehmen und Holding- und Finanzierungsgesellschaften ist das erklärte Ziel.
Die geplanten Änderungen im Steuerrecht scheinen diese Anforderung jedenfalls zu erfüllen. Denn der Ertragsteuersatz von 12,5-prozentigen auf Gewinne juristischer Personen ist jedenfalls moderat bemessen. Zudem wird dieser noch mit einer umfassenden Beteiligungsertragsbefreiung und einem Eigenkapitalzinsabzug ergänzt. Eine moderne Gruppenbesteuerung, wodurch Verluste ausländischer Konzerntöchter verrechnet werden können, bildet eine weitere Grundlage, warum Liechtenstein in Zukunft vermehrt in das Rampenlicht der internationalen Steuerplanung rücken wird.
Nutzen für Ausländer
Werden österreichische Unternehmen diese Rahmenbedingungen legal nützen können? Diese Frage kann grundsätzlich bejaht werden. Bei Beachtung der Spielregeln des österreichischen und internationalen Steuerrechts können internationale Steuerstrukturen auch in Liechtenstein legal umgesetzt werden. Bloße Treuhand- und Strohmannkonstruktionen sind freilich auch in Hinkunft tabu und vor finanzstrafrechtlicher Verfolgung nicht geschützt.
Die Affäre um die "Liechtenstein-DVD" hat zudem die Sensibilität der Finanzverwaltung im Hinblick auf die Steuerkonstruktionen im Fürstentum erhöht. Von Seiten der österreichischen Finanzverwaltung wird insbesondere liechtensteinischen Stiftungen als Instrument der Kapitalanlage unverändert großes Misstrauen entgegengebracht. Denn auch nach Novellierung des Stiftungsrechtes bestehen Regelungsmöglichkeiten, die Stiftung als Stifter sowie gleichzeitig als Begünstigter faktisch zu beherrschen.
Neue Transparenz
Die österreichische Finanzverwaltung wird demnach auch künftig davon ausgehen oder grundsätzlich vermuten, dass liechtensteinische Kapitalveranlagungs-Stiftungen steuerlich als transparent anzusehen sind. Die Möglichkeit der Bindung der Stiftungsorgane, etwa durch Mandatsverträge, ist nach wie vor gegeben.
Ein erfolgreiches Betreuen österreichischer Vermögensverwaltungsmandate durch liechtensteinische-, Schweizer Banken und Vermögensverwalter wird davon abhängen, dass die Zeichen der Zeit erkannt werden. Das würde einen weitgehenden Verzicht von bisherigen Diensten bedeuten: die "Diskretion" im Sinne von Steuerverheimlichung wird künftig nicht mehr als Wettbewerbsvorteil verkauft und den Kunden wird nicht von vornherein der Bau der "goldenen Brücke" propagiert. Liechtenstein müsste sich außerdem dazu verpflichten, bei der Verwaltung des Vermögens die nationalen Rahmenbedingungen der Kapitalanleger zu berücksichtigen.
Diesbezüglich wird ein entsprechendes Aufrüsten im Hinblick auf die österreichischen steuerlichen Rahmenbedingungen im Know-how der Vermögensverwalter erforderlich sein - insbesondere bei der Besteuerung von Derivaten, von Investmentfonds in Österreich, bei der Besteuerung von Großanlegerfonds sowie der Nutzung der österreichischen Endbesteuerung mittels Einrichtung kuponauszahlender Stellen in Österreich.
* Die Autoren sind Partner der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Leitner + Leitner.
Quelle: Wirtschaftsblatt: Roman Leitner/Gerald Gahleitner 07.07.2009 | 20:29 www.wirtschaftsblatt.at/home/service/steuertipps/381445/index.do