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VU will Planungssicherheit für AHV schaffen

Das Präsidium der Vaterländischen Union hat sich am Montag mit dem knappen Landtagsentscheid befasst, wonach ab 1. Januar 2018 keine gesetzliche Grundlage mehr besteht, aufgrund derer ein Staatsbeitrag an die AHV entrichtet werden kann. Ein Gespräch mit der FBP soll Klärung bringen, wie es in einer Mitteilung von Montag heisst.

Vaduz. – Das Präsidium hat mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass der entsprechende Antrag aus der FBP-Fraktion mit 13 Stimmen angenommen wurde. Damit soll die von der Regierung vorgeschlagene Neuregelung des Staatsbeitrags an die AHV nur für die Jahre 2015 bis 2017 gelten. Aus Sicht des VU-Präsidiums ist dieser Entscheid nicht nachvollziehbar. Für die AHV bedeutet dieser Landtagsentscheid, dass sie keine Planungssicherheit mehr hat.

Gespräche mit Koalitionspartner FBP

Die VU ist sich ihrer traditionellen Verantwortung für die Sozialwerke des Landes bewusst und will alles daran setzen, diesen Zustand baldmöglichst zu beheben. Deshalb lädt die VU den Koalitionspartner zu Gesprächen ein, um das weitere Vorgehen ausloten zu können. So hat VU-Präsident Jakob Büchel noch am Montagnachmittag ein entsprechendes Einladungsschreiben an FBP-Präsident Alexander Batliner gerichtet. (pd)

 

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