Verfassungsdiskussion jetzt nicht erwünscht
Vaduz. – Von der Transparenz her sei es wichtig, dass der Erprinz seine Meinung bekannt gibt, ist Klaus Tschütscher überzeugt. «Verfassungsmässig gibt es das Sanktionsrecht. Wenn der Erbprinz sich nicht dazu äussern würde und danach das Gesetz nicht sanktionieren würde, löste dies auch Kritik aus», sagte der Regierungschef beim Aperitif im Rosengarten des Schlosses. (jak)
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