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Vaduz: Neues Mehrwertsteuergesetz

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 18. August den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Anpassung der Anlagen I und II zur Mehrwertsteuer-Vereinbarung zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie betreffend die Schaffung eines neuen Gesetzes über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz; MWSTG) verabschiedet.

Das schweizerische Parlament hat am 12. Juni 2009 beschlossen, ein neues totalrevidiertes Mehrwertsteuergesetz auf den 1. Januar 2010 in Kraft zu setzen. Das neue Mehrwertsteuergesetz sieht zahlreiche Vereinfachungen vor und ist generell anwenderfreundlicher. Durch rund 50 Einzelmassnahmen sollen die Unternehmen administrativ entlastet und ihr Entrichtungsaufwand gesenkt werden. Aufgrund des Mehrwertsteuer-Vertrages wird Liechtenstein die materiellen Vorschriften dieses neuen schweizerischen Mehrwertsteuergesetzes übernehmen, womit die Vereinfachungen und Erleichterungen auch den liechtensteinischen Steuerpflichtigen zugutekommen. Die Reform erfolgt grundsätzlich haushaltsneutral.

 
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