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Trennung von Staat und Kirche gerät ins Stocken

Die Regierung und der Heilige Stuhl sind übereingekommen, die für Freitag vorgesehene Konkordatsunterzeichnung aufzuschieben. Hauptgrund dafür ist, dass der Landtag im Religionsgemeinschaftengesetz eine Ausstiegsklausel für die Gemeinden verabschiedet hat.

Vaduz/Bern. – Wie aus einer von Regierungschef Klaus Tschütscher und dem Apostolischen Nuntius Diego Causero signierten Pressemitteilung hervorgeht, wird das Abkommen zwischen Liechtenstein und dem Heiligen Stuhl vorerst nicht unterzeichnet. Im Verlauf des Jahres 2012 hätten Delegationen des Heiligen Stuhls und Liechtensteins Verhandlungen für eine einvernehmliche Neuordnung des Verhältnisses von Staat und katholischer Kirche geführt, heisst es in der gemeinsamen Presseerklärung. Die Verhandlungen hätten einen Abkommensentwurf ergeben, «dessen Normen angemessen erscheinen, um die anstehenden rechtlichen, güterrechtlichen und finanziellen Fragen zu klären».

Landtag schafft neue Ausgangslage

«Das am 20. Dezember 2012 vom Landtag verabschiedete Religionsgemeinschaftengesetz sieht nun vor, dass – neben weiteren Änderungen der Regierungsvorlage – die Gemeinden diesbezüglich eine Ausstiegsklausel anrufen können», wird in der gemeinsamen Pressemitteilung festgehalten. Aufgrund dieser neuen Ausgangslage seien der Heilige Stuhl und die Regierung übereingekommen, «in Achtung der Autonomie der einzelnen Gemeinden die Unterzeichnung des Abkommens aufzuschieben». Wie Regierungschef Klaus Tschütscher im «Vaterland»-Interview ausführt, hat der Landtag beschlossen, jeder einzelnen Gemeinde die Möglichkeit zu geben, die ausgehandelte Lösung abzulehnen. Aus Sicht der katholischen Kirche stelle dies natürlich eine Änderung des Verhandlungsergebnisses dar, welche auch massgeblich für die Verschiebung der Unterzeichnung des Abkommens sei. (güf)

 

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