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Sachwalterverein präsentiert Infobroschüre

Neben seinem Internetauftritt möchte der Sachwalterverein auch Informationen in gedruckter Form anbieten. Aus diesem Grund wurde in kurzer und prägnanter Form das Wesentliche zum Thema Sachwalterschaft in einem Ratgeber für Betroffene, Angehörige und Interessierte herausgegeben, die am Freitag vorgestellt wurde.

Triesen. - Die Hauptaufgabe des Vereins ist die Übernahme von Sachwalterschaften (früher: Vormundschaften). Dies bedeutet die gesetzliche Vertretung von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung, die einen Teil oder alle ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können. Der Umfang der Einschränkung der Geschäftsfähigkeit der betroffenen Person wird dabei individuell vom Gericht festgelegt.

Beratung und Unterstützung

Eine weitere Aufgabe des Sachwaltervereins ist die Beratung und Unterstützung. Beratung suchen vor allem jene, die für sich selbst oder für einen Mitmenschen eine Sachwalterschaft anregen möchten und unsicher sind, ob dies der richtige Weg ist. Unterstützung beim Verein erhalten auch alle, die zum Sachwalter bestellt wurden und sich nun mit ihren Rechten und Pflichten vertraut machen wollen. Der Sachwalterverein bietet unentgeltlich persönliche Beratung an. «Wir sind stolz auf unseren neu erarbeiteten Ratgeber. Er zeigt in kurzer, einfacher und verständlicher Sprache alle wichtigen Neuerungen einer Sachwalterschaft auf. Es ist ein modernes Gesetz geschaffen worden, welches das Wohl der behinderten Person sowie deren Autonomie in den Vordergrund rückt. Nach der Übernahme der Amtsvormundschaften war es uns ein wichtiges Anliegen, möglichst rasch eine Informationsbroschüre über die neue Rechtslage in Liechtenstein zu erstellen», sagte Präsidentin Martina Haas.

Wertvolle Informationen

Auf Einladung des Vereins wurde in der Geschäftsstelle in Triesen im Beisein von Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer das neue Druckwerk vorgestellt. Thomas Zwiefelhofer zeigte sich erfreut über den Ratgeber zur Sachwalterschaft: «Personen, welche ihre alltäglichen Verrichtungen - gesundheits- oder altersbedingt - nicht mehr alleine verrichten können, sind auf die Hilfe anderer, seien es Familienangehörige oder Dritte, angewiesen. Es ist daher wichtig, dass Betroffene, Angehörige und Interessierte die Möglichkeit erhalten, sich mit wenig Aufwand umfassend über die neue Rechtslage zu informieren.» (ikr)

 
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