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Reputationsrisiko aus eigener Kraft lösen

Die Regierung hat eine Vernehmlassung zur Ausweitung der Rechtshilfe in fiskalischen Strafsachen gestartet. Diese hat in Finanzkreisen zum Teil zu kontroversen Diskussionen geführt. Regierungschef Klaus Tschütscher erläutert, wieso diese notwendig und gerade in den heutigen Zeiten richtig ist.

Herr Regierungschef, die Regierung will die Rechtshilfe in fiskalischen Strafsachen ausdehnen. Was ist der Anlass für diese Vorlage? Gab es Druck aus dem Ausland?

Klaus Tschütscher: Nein, wir wollen mit dieser Vorlage gerade verhindern, dass solcher Druck überhaupt erst entsteht und wir wieder ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Es ist an der Zeit, dass wir vom ständigen Reagieren endlich wegkommen. Es müssen alle beginnen, zu agieren und die Neupositionierung mitzutragen. Dies macht die Regierung mit dieser Vorlage. Wir setzen damit unsere Politik, die auf der Liechtenstein-Erklärung vom 12. März 2009 basiert, weiter aktiv und konsequent fort.

Einige Exponenten des Finanzplatzes haben sich in einer ersten Reaktion kritisch und überrascht geäussert. Um was geht es in der vorgeschlagenen Ausweitung der Rechtshilfe genau?

Die Entwicklungen und Diskussionen der letzten Jahre können doch nicht neu sein. Die bisher nicht näher präzisierte geäusserte Kritik kann ich insofern kaum nachvollziehen. Der Anlass für das nunmehrige Handeln der Regierung ist, dass nach der geltenden Rechtslage in Liechtenstein die Rechtshilfe in Steuerstrafsachen heute noch immer grundsätzlich unzulässig ist. Es gibt zwar einige wenige punktuelle Ausnahmen, zum Beispiel gegenüber den USA oder im Mehrwertsteuerbereich. Diese sind also nicht nur in Bezug auf die Staaten, auf die sie anwendbar sind, sondern auch auf den Inhalt der Rechtshilfe eng begrenzt. Dieser fundamentale Widerspruch zur Liechtenstein-Erklärung und das damit verbundene, nicht zu unterschätzende Reputationsrisiko wollen wir nun aus eigener Kraft lösen.

Aber wieso gerade jetzt? Hätte man dies nicht auch zu einem späteren Zeitpunkt angehen können?

Nein, denn die aktuelle Rechtslage hinkt den nicht erst mit der Liechtenstein-Erklärung eingesetzten internationalen Entwicklungen weit hinterher. Wir haben Anfang 2008 das Schengener Assoziierungsabkommen unterzeichnet, mit dem wir uns auch zu einer markanten Ausweitung der Leistung von Rechtshilfe in Fiskalstrafsachen gegenüber allen Schengen-Staaten verpflichtet haben. Weiters hat sich Liechtenstein in den Verhandlungen über den Abschluss eines Betrugsbekämpfungsabkommens mit der EU zu einer weiteren Ausdehnung der Rechtshilfe bei den indirekten Steuern, z. B. bei der Mehrwertsteuer, verpflichtet. Das Thema ist also absolut nicht neu.

Das komplette Interview in der heutigen Print- und Online-Ausgabe des «Liechtensteiner Vaterland».

 

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