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Regierung setzt auf höhere Steuern und Gebühren

52 Millionen Franken umfasst das dritte Sparpaket, welches die Regierung am Donnerstag bekannt gab. Der grösste Teil, 39 Millionen Franken entfällt auf höhere Steuern. Auf der Ausgabenseite leisten die Beitragsleistungen, welche zum Teil deutlich gekürzt oder sogar gestrichen werden, den gewichtigsten Anteil.

Vaduz. - Mit dem Massnahmenpaket III erhöht die Regierung das Sparziel des Sanierungsprojekts auf insgesamt 233 Millionen Franken. Zu erwähnen sind insbesondere die Reduktion des Staatsbeitrags für die Finanzmarktaufsicht (FMA) um 3 Millionen Franken, die vorgeschlagene Aufhebung der Finanzierung der IV sowie die geplante Finanzierung von Radio Liechtenstein über Rundfunkgebühren.

Neuer Anlauf bei Mindestertragssteuer

Auf der Ertragsseite sind Mehreinnahmen von 39 Millionen Franken vorgesehen. Diese werden unter anderem durch die Erhöhung der Mindestertragssteuer von 1200 auf 1900 Franken sowie über die Zuweisung der Steuer von beschränkt Steuerpflichtigen an das Land erzielt. Die bereits vom Landtag beschlossene Erhöhung des Steuertarifs für natürliche Personen sowie die Einführung einer weiteren Tarifstufe für hohe Einkommen führt ebenfalls zu einer Verbesserung der Ertragsseite. Spürbar wird das Sparpaket auch bei den Gebühren: Ein Pass soll neu 250 statt 150 Franken kosten.

134 von 233 Millionen Franken gespart

Bis heute wurden durch Landtagsbeschlüsse, Regierungsbeschlüsse oder budgetäre Anweisungen bereits Massnahmen in Höhe von 134 Mio. Franken realisiert. Dazu gehören die Anpassungen der Finanzzuweisungen an die Gemeinden, die Neuregelung des AHV-Staatsbeitrags ab 2015, die Abschaffung der NBU-Subvention, die Einsparungen für die obligatorische Krankenversicherung sowie die Abschaffung der Subvention für eine verdichtete Bauweise. Die Regierung hat die Umsetzung weiterer Massnahmen im Umfang von 97 Millionen Franken im Grundsatz beschlossen. Diese setzen entweder noch die Zustimmung des Landtages voraus oder wurden budgetär noch nicht wirksam. Neben der beschlossenen Reduktion der Finanzzuweisungen an die Gemeinden zählen dazu die Abschaffung des Staatsbeitrags an die Arbeitslosenversicherung, die Reduktion des Staatsbeitrags an LIEmobil, die geplante Einführung einer Quellensteuer für schweizerische Grenzgänger sowie die Entkoppelung des Sollertrags und des Eigenkapitalzinsabzugs im Steuergesetz.

Fragen erst im August

Das dritte Sparpaket hat die Regierung am Donnerstagnachmittag via einfacher Medienmitteilung veröffentlicht. Fragen sollen erst an einer gemeinsamen Medienorientierung aller Regierungsräte am 20. August beantwortet werden. (ikr/ach)

 
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