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Regierung geht gegen Mobbing in der Verwaltung vor

Die Regierung hat vor Kurzem Reglemente zu sexueller Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz verabschiedet. Die Reglemente wurden vor längerer Zeit von der Arbeitsgruppe zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann bei der Landesverwaltung initiiert.

Vaduz. – Mit der Verabschiedung der Reglemente wird ein wichtiger Schritt zur Prävention von sexueller Belästigung und Mobbing geleistet. «Die Regierung übernimmt damit ihre
Verantwortung als Arbeitgeber und vertritt damit die klare Haltung: Sexuelle Belästigung und Mobbing wird in der Landesverwaltung nicht toleriert. Wir nehmen damit eine Vorreiterrolle als Arbeitgeber ein», wird Regierungschef Klaus Tschütscher in einer Mitteilung von Montag zitiert.
Dazu halten die Reglemente unter anderem fest, dass die Verantwortung bei den Vorgesetzten wie auch bei den Mitarbeitenden liegt. Klare Definitionen von sexueller Belästigung sowie Mobbing am Arbeitsplatz helfen mit, die Problematik einzuordnen, zu benennen und entsprechende Massnahmen zu treffen.

Informelles Vorgehen und formelles Verfahren

Die liechtensteinische Landesverwaltung unterscheidet zwischen
einem informellen Vorgehen und einem formellen Verfahren. Betroffene Personen haben im Rahmen des informellen Vorgehens Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch Anlaufstellen. Dazu wurden interne und externe Anlaufstellen benannt. Das formelle Verfahren richtet sich nach dem Staatspersonalgesetz und bei sexueller Belästigung
zudem nach dem Gleichstellungsgesetz. (ikr)

 

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