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Quellensteuer stösst im Ständerat auf Widerstand

Der Schweizer Bundesrat soll das Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein anpassen, um die Erhebung von Steuern auf Renten durch das Fürstentum zu verhindern. Der Ständerat hiess einen entsprechenden Vorstoss gut - und fügte eine weitere Forderung gegen die Quellensteuer für Grenzgängern hinzu.

Bern. - Seit Anfang 2012 erhebt Liechtenstein auf AHV-Renten, die es in die Schweiz ausbezahlt, eine Steuer von 3,6 Prozent. Diese Besteuerung soll die Schweiz ausschliessen, indem das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) angepasst wird, wie der St. Galler FDP-Nationalrat Walter Müller in einer Motion fordert. Der Ständerat stimmte diesem Vorstoss am Dienstag oppositionslos zu.

Gegen Quellensteuer-Wünsche

Allerdings änderte er den Wortlaut noch etwas ab. Mit der DBA-Anpassung soll der Bundesrat auch gleich ein sich abzeichnendes Problem mit der Besteuerung von Grenzgängern lösen, die in Liechtenstein arbeiten, aber in der Schweiz wohnen. Es gebe Bestrebungen im Fürstentum, dass Liechtenstein Grenzgänger künftig am Arbeitsort besteuern möchte, sagte Karin Keller-Sutter (FDP/SG). Für die Kantone St. Gallen und Graubünden, in denen die meisten der rund 9400 Schweizer Grenzgänger wohnen, könnte dies Steuerausfälle von 20 bis 22 Millionen Franken zur Folge haben.

Bundesrat für aktuelle Regelung

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf gab an, dass der Bundesrat die heutige Regelung beibehalten wolle. Bei Verhandlungen brauche es aber einen gewissen Spielraum. Vergeblich wehrte sie sich deshalb dagegen, dass der Ständerat die Forderung nach Beibehaltung der aktuellen Grenzgängerbesteuerung in die Motion schreibt. Der abgeänderte Vorstoss geht nun nochmals in den Nationalrat. (sda)

 
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