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Planungssicherheit für Gemeinden

Mit 17 Stimmen bei 25 Anwesenden hat der Landtag gestern beschlossen, den Faktor (k) zur Bestimmung des Mindest­finanzbedarfs für die Finanzausgleichsperiode 2012?2015 im Rahmen des Gesamtpakets im März 2011 festzulegen

Vaduz. – Die 17 Ja-Stimmen setzten sich aus den 13 Stimmen der VU, der FL-Stimme sowie aus 3 FBP-Stimmen zusammen. Vonseiten der FBP-Fraktion – insbesondere von Fraktionssprecher Johannes Kaiser und dem FBP-Abgeordneten Elmar Kindle – wurde erneut Kritik laut, wonach der Faktor (k) noch in diesem Jahr festgelegt werden müsse, ansonsten der Landtag nicht verfassungskonform handle. Nach den Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes muss die Regierung ihren Vorschlag zur Festsetzung der Höhe des Mindestfinanzbedarfs, des sogenannten Faktors (k), als wesentliche und variable Grösse des Finanzausgleichssystems dem Landtag im zweiten Jahr vor Beginn einer neuen Vierjahresperiode unterbreiten. Diese beginnt im Jahr 2012, womit das laufende Jahr 2010 eben dieses zweite Jahr vor dem neuen Periodenbeginn darstellt. (güf)

 

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