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Personen- und Gesellschaftsrecht wird geändert

An der Sitzung vom 23. Februar 2010 verabschiedete die Regierung ihre Stellungnahme zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts. Mit diesem Gesetzesprojekt werden zwei EWR-Richtlinien umgesetzt, welche insbesondere bestimmte Mindestanforderungen zur Stärkung der Rechte der Aktionäre von im EWR börsenkotierten Gesellschaften festlegen.

Vaduz. - Der Landtag hat die Regierungsvorlage im Rahmen der ersten Lesung am 16. Dezember 2009 einhellig begrüsst. Es wurden nur wenige Fragen aufgeworfen, welche die Regierung mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet.

Die vom Landtag aufgeworfenen Fragen betrafen insbesondere die Art der Umsetzung der Richtlinien sowie die Vertretung der Aktionäre in der Generalversammlung. (pafl)

 
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