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Organisationsreglements der Stiftung Landesspital

Die Regierung hat das Organisationsreglement der Stiftung Liechtensteinisches Landesspital vom 5. März zur Kenntnis genommen. Die Stiftung des Liechtensteinischen Landesspitals wurde nun damit beauftragt, das Organisationsreglement öffentlich zugänglich zu machen.

Vaduz.-  Gemäss Art. 15 Abs. 1 des Gesetzes vom 19. November 2009 über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (ÖUSG) haben alle öffentliche Unternehmen ein Organisationsreglement zu erstellen, welches gemäss Abs. 2 elektronisch öffentlich zugänglich zu machen sind. (ikr)

 

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