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Notfallstation soll ausgebaut werden

Die neue Strategie des Landesspitals sieht ein hybrides Betriebsmodell vor, in dem Chefarzt und Belegärzte ihren Platz haben. Zudem sollen in dem mehrstufigen Modell nur noch qualitativ hochwertige Leistungen angeboten werden. Die Notfallstation soll ausgebaut werden und die Geburtshilfe erhalten bleiben, gaben Regierung und Stiftungsrat bekannt.

Vaduz. - Das Landesspital will eine enge Kooperation mit einem Zentrumsspital der Region (Kantonsspital St. Gallen, Landeskrankenhaus Feldkirch oder Kantonsspital Graubünden) anstreben. «Die freie Spitalwahl der Patienten bleibt dabei unangetastet», erklärte der neue Spitaldirektor Daniel Derungs am Donnerstagvormittag bei einer Medienkonferenz in Vaduz. Das Spital Grabs soll Vertragsspital des Landes bleiben und wird auch in Zukunft ein für die liechtensteinischen Patienten bedeutsames Regionalspital sein.

Künftige medizinische Leistungen

Die Verantwortlichen unterscheiden drei Kategorien von medizinischen Leistungen: Minimale Leistungen, optionale Leistungen und ausgeschlossene Leistungen. Minimale Leistungen definieren den minimal angestrebten Eigenversorgungsgrad. Dazu zählen Innere Medizin inklusive Altersmedizin, Allgemeine Chirurgie, Geburten und Gynäkologie, Anschluss- und Übergangspflege, Palliativmedizin, Spezialsprechstunden, die Notfallstation sowie notwendige Supportbereiche wie Radiologie, Labor und Physiotherapie.

Geburtshilfe soll bleiben

Im Zuge des geplanten Ausbaus des Landesspitals in ein Grundversorgungsspital ist es möglich, eine qualitativ einwandfreie Notfallversorgung zu gewährleisten. Ein Verzicht auf eine Notfallstation würde eine für das Spital gravierende und für die Bevölkerung nachteilige Entwicklung bedeuten, so die einhellige Meinung der Experten. Politik, Arbeitsgruppe und Spitalleitung sind sich darüber hinaus einig, auch künftig die Geburtshilfe am Landesspital anzubieten. Der Aufbau der Inneren Medizin und der Notfallstation mit den entsprechenden Strukturen erlaubt es, die Sicherheit von Mutter und Kind nach anerkannten Standards zu gewährleisten. Nicht zuletzt geht es hier auch um den Fakt der Selbstbestimmung der liechtensteinischen Bevölkerung, sein Kind im eigenen Land zur Welt bringen zu können. (ikr)

 
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