Neues Personen-Freizügigkeitsgesetz in Liechtenstein
Bislang fungierte das schweizerische Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) als gesetzliche Grundlage für die fremdenpolizeiliche Behandlung der Ausländer in Liechtenstein. Daneben kommt der Personenverkehrsverordnung (PVO) massgebliche Bedeutung zu, welche insbesondere die völkerrechtlichen Verpflichtungen Liechtensteins gegenüber dem EWR und der Schweiz umsetzt. In der Personenverkehrsverordnung waren sowohl die Rechtsstellung der EWR- und Schweizer Staatsangehörigen geregelt, als auch - bis zum Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes am 1. Januar 2009 - die Rechtsstellung von Drittausländern.
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