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Neues Personen-Freizügigkeitsgesetz in Liechtenstein

Vaduz ? Da der Anwendungsbereich des Ausländergesetzes lediglich sogenannte Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige umfasst, soll mit dem PFZG eine Regelung für EWR- und Schweizer Staatsangehörige geschaffen werden; sie besitzen ausländerrechtlich eine privilegierte Stellung gegenüber Drittstaatsangehörigen.

Bislang fungierte das schweizerische Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) als gesetzliche Grundlage für die fremdenpolizeiliche Behandlung der Ausländer in Liechtenstein. Daneben kommt der Personenverkehrsverordnung (PVO) massgebliche Bedeutung zu, welche insbesondere die völkerrechtlichen Verpflichtungen Liechtensteins gegenüber dem EWR und der Schweiz umsetzt. In der Personenverkehrsverordnung waren sowohl die Rechtsstellung der EWR- und Schweizer Staatsangehörigen geregelt, als auch - bis zum Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes am 1. Januar 2009 - die Rechtsstellung von Drittausländern.

 
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