Neuerungen im Aktienrecht
Mit den vorgeschlagenen Abänderungen werden bestimmte Mindestanforderungen zur Stärkung der Rechte der Aktionäre von im EWR börsenkotierten Gesellschaften eingeführt. So soll beispielsweise sichergestellt werden, dass Aktionäre von börsenkotierten Unternehmen frühzeitig vor einer Generalversammlung Zugang zu den relevanten Informationen erhalten und über einfache Möglichkeiten verfügen, um ihr Stimmrecht auch aus der Ferne auszuüben. Damit soll insbesondere die Teilnahme von gebietsfremden Aktionären an der Generalversammlung erleichtert werden.
Weiters sollen Vereinbarungen der Aktionäre ermöglicht werden, nach welchen bei Verschmelzung oder Spaltung von Aktiengesellschaften von der Prüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen abgesehen werden kann.