Neue Aktion «Ameise» gegen Drogendealer
Nach einem Unterbruch von rund fünf Jahren wird die seit 2003 erfolgreiche Aktion «Ameise» wieder fortgesetzt. In dieser Fahndungsmassnahme treten Zivilpolizisten als Drogen-Scheinkäufer auf. Fahnder greifen dann ein und nehmen den Verkäufer fest. Ziel der erneuten Aktion Ameise ist es, den Strassenhandel zu stören.
St.Gallen. - Die rechtlichen Voraussetzungen sind durch die revidierte Strafprozessordnung und das St.Galler Polizeigesetz gegeben. Die Drogenverkäufer werden der Staatsanwaltschaft zugeführt und strafrechtliche Massnahmen verfügt. Parallel werden durch das Migrationsamt auch fremdenpolizeiliche Massnahmen geprüft, wie die Polizei am Mittwoch bekannt gab.
Strassenhandel stören
Im Jahre 2003 wurde die Aktion Ameise erstmals angewendet. Man reagierte damals auf offensiv auftretende Strassendealer. Die Dealer fielen durch ihr aufdringliches und aggressives Verhalten auf. Sie sprachen ihre Kundschaft aktiv an und übergaben die Drogen. Ziel der erneuten Aktion Ameise ist es, den Strassenhandel zu stören und damit die Entstehung einer offenen Drogenszene zu verhindern. Ebenfalls wird die Verfügbarkeit der Drogen erschwert. Dadurch kann das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung gestärkt werden.
Rechtliche Fragen bereinigt
Im Jahre 2008 musste die Aktion aus rechtlichen Gründen unterbrochen werden. Im Frühling des Folgejahres konnte die Aktion Ameise nach einem Entscheid der Anklagekammer des Kantons St.Gallen wieder aufgenommen werden. Während dieser Zeit war feststellbar, dass die Drogendealer den Kanton St. Gallen mieden.
Rechtliche Fragen zwangen die Polizei im Jahre 2010 erneut zum Abbruch der Aktion Ameise. Zwischenzeitlich sind alle juristischen Abklärungen getätigt. Die Aktion wird im Kanton St.Gallen, in enger Zusammenarbeit zwischen der Kantons- und Stadtpolizei, ab sofort wieder angewendet. (pd)