NBU-Beitrag fällt ab nächstem Jahr weg
Vaduz. - Die Regierung unterbreitet daher dem Landtag nun mit Bericht und Antrag die Abänderung des Gesetzes über die Unfallversicherung. Mit der Abänderung soll der Landesbeitrag an die Prämien der Nichtberufsunfallversicherung (NBU) ab dem Jahr 2012 abgeschafft werden. Dadurch wird der Landeshaushalt um jährlich 12 bis 13 Millionen Franken entlastet.
Land zahlt für Freizeitunfälle
Während die Prämie für Berufsunfälle gänzlich vom Arbeitgeber zu bezahlen ist, sieht das Gesetz heute vor, dass die Prämie für Nichtberufsunfälle (NBU) zu zwei Dritteln vom Arbeitnehmer und zu einem Drittel vom Land getragen wird. Diese Regelung ist einzigartig, da der Staat damit einen Teil der sogenannten Freizeitunfälle abdeckt. Die Schweiz hat diese Transferleistung bereits 1967 abgeschafft. (pafl)
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