Lücken in der Finanzaufsicht werden geschlossen
Vaduz. - Kern- und Hauptziel der Regelungen ist die Sicherstellung einer umfassenden und angemessenen Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten, welche zusätzlichen Nutzen generiert und unbeabsichtigte Lücken schliesst, die aufgrund von Definitionen in den branchenspezifischen Regelungen (Bank- und Versicherungsaufsichtsrecht) bei der zusätzlichen Beaufsichtigung entstanden sind. Darüber hinaus gibt es im Zusammenhang mit der Einstufung als Finanzkonglomerat Änderungen, so werden neben den Verwaltungsgesellschaften nach UCITSG ausdrücklich auch Verwalter alternativer Investmentfonds in den Geltungsbereich aufgenommen und Ausnahmeregelungen für kleine Gruppen definiert. Im Bereich der Eigenkapitalberechnung wird die dritte Methode, die neben der Methode I (Konsolidierung) und Methode II (Abzugs- und Aggregationsmethode) bisher immer zu deutlich abweichenden Ergebnissen geführt hat, gestrichen. Die Abänderung dient insgesamt der Rechtssicherheit und Nutzerfreundlichkeit des Gesetzes. (ikr)
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