Liechtenstein unterstützt Anliegen des heutigen Tags gegen Folter
Um seinen Beitrag zur Verhinderung und Bekämpfung der Folter im In- und Ausland zu leisten, setzt sich Liechtenstein für die Einhaltung des bedingungslosen Folterverbots ein und hat verschiedene internationale Übereinkommen gegen die Folter ratifiziert. So ist Liechtenstein Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Mit letzterem wurde ein unabhängiges Expertengremium (CPT) geschaffen, das Besuche von Orten des Freiheitsentzugs in den Vertragsstaaten durchführt und in welchem auch Liechtenstein durch eine Expertin, Isolde Kieber, vertreten ist. Des Weiteren hat Liechtenstein die Anti-Folter-Konvention der Uno ratifiziert. Der zweite liechtensteinische Länderbericht hierzu wurde Ende 2008 eingereicht. Liechtenstein hat zudem das Recht des Uno-Ausschusses gegen Folter zur Prüfung von Beschwerden anerkannt, die von Einzelpersonen vorgebracht werden. Das neue Zusatzprotokoll, welches dem Ausschuss erlaubt, Besuche in den Vertragsstaaten (ähnlich dem CPT) durchzuführen, wurde von Liechtenstein 2005 unterzeichnet.
Aus Solidarität mit den Opfern von Folter leistet Liechtenstein auch regelmässig freiwillige Beiträge an den Uno-Fonds für Folteropfer, über welchen die körperliche, psychische und gesellschaftliche Rehabilitation dieser Opfer gefördert wird. Seit 2008 unterstützt Liechtenstein zudem ein mehrjähriges Folterpräventionsprojekt der Organisation «Association pour la prévention de la torture (APT)» in Lateinamerika mit einem namhaften Beitrag. Im Rahmen dieses Projekts unterstützt APT interessierte Regierungen bei der Ausarbeitung von entsprechenden Gesetzen, der Errichtung von nationalen Präventionsmechanismen gemäss dem Zusatzprotokoll zur Anti-Folter-Konvention der Uno sowie der Ausbildung von Strafvollzugspersonal, Richtern und Staatsanwälten. (PAFL)