Liechtenstein leistet Beitrag zur internationalen Stärkung des Datenschutzes
Vaduz. - nötigen formellen Schritte wurden am 28. Januar 2010 im Auftrag der Regierung vom Ständigen Vertreter Liechtensteins beim Europarat, Botschafter Daniel Ospelt, in Strassburg vollzogen. Das Zusatzprotokoll wird somit am 1. Mai 2010 für Liechtenstein in Kraft treten.
Angesichts der stetig steigenden Zahl von grenzüberschreitenden Datentransaktionen soll das Zusatzprotokoll die in der Datenschutzkonvention des Europarats enthaltenen Grundsätze stärken. Insbesondere werden die Vertragsstaaten verpflichtet, unabhängige Aufsichtsbehörden für die Überwachung der Einhaltung der nationalen Datenschutzbestimmungen einzusetzen und diese Behörden mit Untersuchungs- und Interventionsbefugnisse auszustatten. Ausserdem wird im Protokoll der grenzüberschreitende Datenfluss in Drittländer oder an Organisationen geregelt.
Mit den im Jahr 2009 in Kraft getretenen Abänderungen des Datenschutzgesetzes wurden in Liechtenstein die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung der Bestimmungen des Zusatzprotokolls geschaffen. In Übereinstimmung mit dem Zusatzprotokoll enthält das Datenschutzgesetz Kriterien für eine rechtmässige grenzüberschreitende Bekanntgabe von Daten und sieht ein Beschwerderecht für die liechtensteinische Datenschutzstelle im Rahmen der Aufsicht über liechtensteinische Verwaltungsorgane vor. (pafl)
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