Liechtenstein droht ein Funkloch
Vier Stunden diskutierte das Parlament, der Landtag, am Donnerstag den Zwischenbericht der Regierung über die Erreichung der Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung im Mobilfunk. Auf 0,60 Volt pro Meter hat das Parlament letztes Jahr den Grenzwert für die Strahlung von Handyantennen im Umweltschutzgesetz festgesetzt.
Der liechtensteinische Stahlengrenzwert liegt damit zehn Mal tiefer als jener in der Schweiz. Die Umsetzung der Gesetzesvorschrift bis ins Jahr 2013 ist deshalb im Fürstentum zum grossen Problem geworden.
Mobilfunk-Anbieter leiten Rückzug ein
Die vier Anbieter von Mobilfunkanlagen, darunter Swisscom und Orange, beschlossen vergangenes Jahr umgehend und unisono einen Investitionsstopp sowie den Rückzug aus dem Fürstentum. Der Betrieb eines Mobilfunksystems sei nicht mehr möglich, qualitativ nicht einmal dann, wenn sieben bis zehn Mal mehr Antennen aufgestellt würden.
Die Mobilfunk-Firmen werden im ersten Quartal nächsten Jahres den Abgang aus Liechtenstein einleiten. Die Regierung sieht derzeit keine Möglichkeiten, durch weitere Abklärungen neue Aspekte oder Lösungsmöglichkeiten zu finden, wie sie in ihrem Bericht schreibt.
Ball der Regierung zugespielt
Das Parlament hätte es in der Hand, das Steuer herumzureissen und den Grenzwert wieder jenem in der Schweiz anzupassen. Am Donnerstag allerdings wurde darauf verzichtet. Der Landtag spielt den Ball der Regierung zu. Die Exekutive wurde beauftragt, in einem Test abzuklären, ob es möglich ist, einen Mobilfunk unter dem gesetzlich verankerten Strahlengrenzwert zu betreiben. Geprüft werden soll zudem der Aufbau eines liechtensteinischen Mobilfunknetzes, das anderen Betreibern zur Verfügung gestellt werden könnte. Der Mobilfunk ist im Kleinstaat ein seit Jahren oft und auch emotional diskutiertes Thema. Treibende Kraft für tiefe Strahlengrenzwerte ist der Verein für gesundheitsverträglichen Mobilfunk (VGM). Für ihn ist der gesetzliche Grenzwert immer noch um den Faktor zehn zu hoch. (sda)
Umfrage der Woche
Soll der Landtag seinen Beschluss, dass die Mobilfunkgrenzwerte ab 2013 von 6,0 V/m auf 0,6 V/m reduziert werden müssen, wieder rückgängig machen, damit sich die Anbieter nicht aus dem liechtensteinischen Markt zurückziehen?