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Landwirtschaftliche Begriffs- und Anerkennungsverordnung erlassen

Vaduz - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. Oktober 2009 die Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Landwirtschaftsbetrieben genehmigt und erlassen.

Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zum neuen Landwirtschaftsgesetz, das per Januar 2010 vollständig in Kraft treten wird. Die Bestimmungen regeln neben den landwirtschaftlichen Begriffen und der Anerkennung von Betrieben auch bestimmte Formen der überbetrieblichen Zusammenarbeit sowie die Anerkennung von Selbsthilfeorganisationen.

Neu ist die gesamtbetriebliche Anerkennung von Landwirtschaftsbetrieben als Voraussetzung für die Ausrichtung von sämtlichen Förderleistungen. Nach bisheriger Rechtslage gab es ein Anerkennungsverfahren nur im Hinblick auf die Anerkennung als beitragsberechtigter Betrieb für den Bezug von Direktzahlungen und Abgeltungsbeiträgen. In anderen Bereichen wie etwa für die Förderung von Investitionen in der Landwirtschaft war eine Anerkennung nicht erforderlich.

Die administrativen Anerkennungsverfahren werden möglichst einfach gehalten. Die Anerkennung erfolgt grundsätzlich unbefristet. Sie ist allerdings vom Landwirtschaftsamt zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr erfüllt sind. Ebenfalls mit der Verordnung neu geregelt wird die Anerkennung von Selbsthilfeorganisationen.

 
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