­
­
­
­

Klare Empfehlungen für Staatsbetriebe

Die Regierung hat mit den «Empfehlungen zur Führung und Kontrolle öffentlicher Unternehmen in Liechtenstein» einen für die öffentlichen Unternehmen im Land geltenden Public Corporate Governance Code erlassen, welcher erstmals auf das Geschäftsjahr 2013 anzuwenden ist.

Vadu. - Der Landtag hat im November 2009 ein umfassendes Gesetzespaket zur Einführung von Corporate Governance für öffentliche Unternehmen in Liechtenstein verabschiedet, bestehend aus einem schlanken Rahmengesetz, harmonisierten Spezialgesetzen und einem Vorschlag für nicht verbindliche Empfehlungen zur Führung und Kontrolle von öffentlichen Unternehmen. Das Gesetz über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen und die Anpassungen der Spezialgesetze sind nun bereits seit einiger Zeit in Kraft. Mit dem Erlass des überarbeiteten Public Corporate Governance Codes schliesst die Regierung nun die regulatorische Umsetzungsarbeiten bezüglich Corporate Governance für öffentliche Unternehmen ab.

Verantwortungsvolle Unternehmensführung

Die «Empfehlungen zur Führung und Kontrolle öffentlicher Unternehmen in Liechtenstein» regeln Themenbereiche mit empfehlendem Charakter ohne rechtliche Bindung und richten sich vor allem an die strategischen Führungsorgane der öffentlichen Unternehmen. «Sie ergänzen somit die gesetzlichen Bestimmungen und sollen zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Führung und Kontrolle von öffentlichen Unternehmen beitragen», so Regierungschef Klaus Tschütscher. Anwendung findet der Public Corporate Governance Code auf alle öffentlichen Unternehmen des Landes, mit Ausnahme der Liechtensteinischen Landesbank AG, welche aufgrund ihrer Börsenkotierung bereits den Corporate-Governance-Vorschriften der schweizerischen Börse unterliegt.

Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit

Die öffentlichen Unternehmen haben im Geschäftsbericht jährlich eine Erklärung abzugeben, ob den Bestimmungen des Public Corporate Governance Codes entsprochen wurde. «Im Falle einer Abweichung von den einzelnen Empfehlungen ist diese im Geschäftsbericht offenzulegen und zu begründen», erklärt Regierungschef Klaus Tschütscher. Die Regierung verfolgt somit den sogenannten «comply-or- explain»-Ansatz. Durch die Offenlegung von Abweichungen der «Empfehlungen zur Führung und Kontrolle öffentlicher Unternehmen in Liechtenstein» im Geschäftsbericht werden die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit gezielt gefördert und die Möglichkeiten der Regierung zur Ausübung ihrer Oberaufsichtsfunktion gestärkt. (ikr)

 

Schlagwörter

Lädt

Schlagwort zu Meine Themen

Zum Hinzufügen bitte einloggen:

Anmelden

Schlagwort zu Meine Themen

Hinzufügen

Sie haben bereits 15 Themen gewählt

Bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits

Entfernen

Um «Meine Themen» nutzen zu können, stimmen Sie der Datenspeicherung hierfür zu.

Ähnliche Artikel

AboTrotz Plus von 333 Millionen Franken

Landesrechnung: Kritik an steigenden Betriebsaufwänden

Steigende Betriebsaufwände und die Führung öffentlicher Unternehmen standen im Fokus der Diskussion über die Landesrechnung.
13.06.2025
Abo

Kritik an steigenden Betriebsaufwänden

Steigende Betriebsaufwände und die Führung öffentlicher Unternehmen standen im Fokus der Diskussion über die Landesrechnung.
12.06.2025
AboNachhaltigkeitsberichterstattung bei öffentlichen Unternehmen

«Die FMA wird sowohl die Massnahmen als auch die entsprechende Berichterstattung schärfen.»

Für die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein ist die Vorgabe aus der Eignerstrategie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nichts Neues. 
06.06.2025

Wettbewerb

li|gi|ta 2025 - 2x2 Tickets für «Duo Assad» zu gewinnen
Duo Assad
vor 10 Stunden

Umfrage der Woche

Ist der von der Regierung zugesagte Betrag von 100 000 Franken als Soforthilfe für die von der Naturkatastrophe betroffene Gemeinde Blatten angemessen?
­
­