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Keine Subvention für die Erweiterung der Tennisanlage in Vaduz

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 24. November einen Bericht und Antrag an den Landtag über ein Subventionsgesuch für die Renovation der Tennisanlage Vaduz verabschiedet. Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Antrag, das Subventionsgesuch des Tennisclubs Vaduz aufgrund der Gesetzeslage abzulehnen.

Vaduz. - Der Tennisclub Vaduz hat ein Gesuch für die Übernahme von 50 Prozent der geschätzten Kosten von 2'700'000 Franken gestellt, um verschiedene Um- und Ergänzungsbauten an der Tennisanlage in Vaduz vorzunehmen. Das Subventionsgesetz schreibt jedoch ein landesweites Interesse für die Subvention von Sportanlagen vor. Nach Ansicht der Regierung ist das landesweite Interesse nicht gegeben; der fundierte Bedürfnisnachweis für die Erneuerung wurde zudem nicht erbracht.

Abgesehen vom fehlenden landesweiten Interesse lässt das Subventionsgesetz auch aufgrund von anderen Bestimmungen keine Subvention zu. Die Hürde für subventionierte Objekte wurde mit der Abänderung des Subventionsgesetzes auf den 1. Januar 2008 wesentlich erhöht. So können für Erneuerungs- und Unterhaltsarbeiten keine Subventionen mehr ausgerichtet werden. Bereits 1998 hat das Land die Erneuerung und Erweiterung der Tennisanlage mit 50 Prozent subventioniert. Der Tennisclub ist laut Subventionsgesetz verpflichtet, die subventionierten Anlagen auf eigene Kosten zu unterhalten.

 

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