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Keine Diplomatenpässe nach der Mandatsperiode

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. März die Verordnung über die Abänderung der Heimatschriftenverordnung genehmigt.

Vaduz.- Bis anhin konnten Regierungsmitglieder auch nach Ablauf ihrer Mandatsdauer einen Diplomatenpass beantragen. Von dieser Möglichkeit wurde jedoch kaum Gebrauch gemacht. So verfügen derzeit lediglich neun ehemalige Regierungsmitglieder über einen Diplomatenpass. 

Aufgrund dieser geringen praktischen Relevanz der Diplomatenpässe für ehemalige Regierungsmitglieder hat die Regierung mit einer Abänderung der Heimatschriftenverordnung beschlossen, dass dieser Personenkreis zukünftig keine Diplomatenpässe mehr erhält. Bereits ausgestellte  Diplomatenpässe bleiben bis zu deren Ablauf gültig.

Gleichzeitig mit der Abschaffung des Diplomatenpasses für
ehemalige Regierungsmitglieder wurde das Verfahren zur Beantragung eines Diplomatenpasses dahingehend präzisiert, dass für eine Ausstellung jeweils die Zustimmung des zuständigen Ressortinhabers, des Landgerichts- oder Landtagspräsidenten vorliegen muss. Insgesamt sind heute knapp 90 Personen im Besitz eines Diplomatenpasses. (ikr) 

 
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