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Justizministerin gegen Down-Syndrom-Test

Regierungsrätin Aurelia Frick ist gegen eine Zulassung eines neuen Down-Syndrom-Tests. Vor dem Hintergrund des 2011 erfolgten Neins der Stimmbürger zum Schwangerschaftsabbruchs wäre es «unverantwortlich», ein Verfahren zuzulassen, das als Grundlage für einen Schwangerschaftsabbruch dient, schreibt Frick in einer persönlichen Mitteilung.

Vaduz. - Beim sogenannten Praena-Test der Konstanzer Firma LifeCodexx handelt es sich um einen Bluttest, der beim ungeborenen Kind Trisomie 21, besser bekannt als Down-Syndrom, erkennen soll. Bislang klärt diese Frage eine Fruchtwasseruntersuchung, welche den Fötus aber stark gefährdet und zu spontanen Aborten führen kann.

Fortschritt kritisch beurteilen

Was auf den ersten Blick als Fortschritt gesehen werden kann, führt unweigerlich auch zu vielen kritischen Fragen, die beantwortet werden müssen. Dies gilt aktuell für den Praena-Test im Speziellen, darüber hinaus aber auch für künftige Entscheide im Zusammenhang mit dem Schutz des ungeborenen Lebens im Allgemeinen. Es geht um die Rolle des Staates in seiner Verantwortung und Anwaltschaft gegenüber Minderheiten, Schwachen und insofern auch gegenüber dem ungeborenen Kind, wie es in einer Medienmitteilung des Ressorts Justiz von Donnerstagnachmittag heisst.

Test könnte zur Regel werden

Dasselbe gilt natürlich auch für die Fruchtwasserpunktion, welche von vielen Eltern gewünscht wird und durch den Praena-Test mit weniger Gefahr für das ungeborene Leben ersetzt werden kann. Darin kann man aber auch vermuten, dass wegen der nicht vorhandenen Gefahr für das ungeborene Leben der Test zur Regel wird. Damit verbunden steigt auch der Entscheidungsdruck für Eltern, ob das Kind nach der Diagnose ausgetragen werden soll.

«Vor dem Hintergrund des im letzten Herbst erfolgten Neins der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs wäre es unverantwortlich, ein Verfahren zuzulassen, das als Grundlagenentscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch dient», heisst es in der persönlichen Mitteilung der Justizministerin. Zu moralischen und ethischen Fragen gesellen sich gesellschaftspolitische und versicherungstechnische Fragen, die einer Antwort bedürfen. (ikr)

 

 
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