Initiative zur Todesstrafe zurückgezogen
Zürich. - Der Text der geplanten Initiative hatte die formale Prüfung der Bundeskanzlei bestanden. Sie wurde darauf im Bundesblatt publiziert.
Dies bedeutete eigentlich den Startschuss zur Sammlung der 100 000 nötigen Unterschriften. Die Anhänger hätten dafür Zeit gehabt bis zum 24. Februar 2012.
Parlament hätte über Gültigkeit entschieden
Alle sieben Mitglieder des siebenköpfigen Komitees sind miteinander verwandt. Mit der Initiative forderten sie die Todesstrafe für Personen, die «in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begehen».
Im Familienkreis gab es ein Gewaltverbrechen. Dies war das Motiv für die Einreichung der Initiative.
In der Politik stiess die geplante Initiative auf breite Ablehnung: SP, FDP und die CVP bezogen Stellung gegen die Todesstrafe. Ob die Initiative inhaltlich gültig gewesen wäre, hätte das Parlament erst nach dem Zustandekommen der nötigen Unterschriften entschieden. (ak)