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Heilmittelgesetz wird total revidiert

Die Regierung hat am Dienstag die Totalrevision des Heilmittelgesetzes an den Landtag verabschiedet. Liechtenstein baut auf das schweizerische Heilmittelgesetz und seinen Ausführungsverordnungen auf. Die Aufgaben, die das Bundesgesetz den Kantonen zuweist, sind auch von Liechtenstein umzusetzen.

Vaduz. - Sachverhalte, die im schweizerischen Heilmittelgesetz mit seinen Ausführungsvorschriften abgedeckt sind, werden nicht geregelt, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Die Bereiche, in denen eine kantonale Zuständigkeit vorgesehen ist, insbeson- dere die Herstellung von Arzneimitteln in kleinen Mengen, der Detailhandel mit Arzneimitteln, die Lagerung von Blut und Blutprodukten sowie die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit Bewilligungen werden weiterhin einer nationalen Regelung zugeführt. Lücken aufgrund von schweizerischen Bestimmungen, die über den Zollvertrag nicht anwendbar sind, werden geschlossen und obsolete Artikel gestrichen. 

Weitere Gesetzesänderungen

Neben redaktionellen Änderungen werden auch die Strafbestimmungen angepasst. Die Totalrevision des Heilmittelgesetzes bedingt zudem Abänderungen im Ärztegesetz, im Gesundheitsgesetz, im Betäubungsmittelgesetz, im EWR-Arzneimittelgesetz, im Polizeigesetz, in der Strafprozessordnung und im Tierärztegesetz. (ikr)

 
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